Rechtliches
AGB's
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemein
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle – auch künftigen – Verkäufe und Lieferungen, soweit schriftlich nicht etwas anders vereinbart ist. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingung des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
II. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ein rechtsverbindliches Vertragsverhältnis mit dem Kunden liegt grundsätzlich erst vor, wenn wir den Auftrag bestätigt haben. Gleiches gilt für Vertragsänderungen und -ergänzungen.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise sind Nettopreise inkl. Versand- und Verpackungskosten, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde sind wir berechtigt, wahlweise die Zahlung per Vorkasse oder auf Rechnung von dem Kunden zu verlangen. Der Kunde wird in dem jeweiligen Angebot auf die Zahlungsmodalitäten hingewiesen.
- Die Beträge unserer Rechnungen sind sofort fällig und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf unseren Bankkonten maßgeblich. Zahlungen sind nur in dem Umfang geleistet, wie wir bei einer Bank frei darüber verfügen können. Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber an; Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die weitere Lieferung bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Teillieferungen einzustellen. Zudem sind wir berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
- Gegen unsere Forderung darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist nicht berechtigt, bei bestrittenen Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.
IV. Abtretung
Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.
V. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet.
- Wir die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
- Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, im ordentlichen Geschäftsverkehr über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Etwaige Zugriffe Dritter hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten einer Intervention trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
- Für den Fall der Weiterveräußerung tritt uns der Kunde hiermit sämtliche ihm in diesem Zusammenhang zustehenden Ansprüche gegen die Käufer ab. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderung im eigenen Namen ermächtigt.
- Die Berechtigung zur Einziehung erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder er seine Zahlung eingestellt hat. In diesen Fällen darf der Kunde die Ware auch nicht mehr weiterverarbeiten oder weiterveräußern. Der Kunde hat uns die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen.
- Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Kunden oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
- Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 25 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns überlassene Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
VI. Lieferzeiten
- Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Hiervon abweichende Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen.
- Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung. Die Zeit des Transportes ist nicht in die Lieferfrist einzurechnen.
- Wir sind zu zumutbaren Teilleistungen berechtigt.
- Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung um mehr als 30 Tage in Rückstand und hat uns der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Unsere Haftung im Fall des Lieferverzugs ist beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind.
- Unvorhergesehene Ereignisse und höhere Gewalt, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
VII. Versand und Gefahrübergang
- Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt der Versand ab Werk oder Auslieferungslager frei Haus an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Versandweg und Versandart stehen in unserem Ermessen. Geben wir dem Verlangen des Kunden bezüglich einer abweichenden Transportweg oder -wahl statt, so trägt der Kunde anfallende Mehrkosten.
- Die Gefahr geht mit der Übergabe auf den Kunden über.
VIII. Mängelrügen, Gewährleistung
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen unverzüglich nach dem Entdecken durch den Kunden schriftlich gerügt werden. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.
- Mängel der gelieferten Ware werden von uns innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Gefahrübergang nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach unserer Wahl durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
- Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder – sofern der Mangel nicht unerheblich ist – vom Vertrag zurücktreten.
IX. Schadensersatz
- Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden oder Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. solchen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, und Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die wir garantiert haben. Bei seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen unserer Produkte haften wir für die daraus entstehenden Mängel oder Schäden nicht.
- Tritt der Kunde grundlos vom Vertrag zurück oder erfüllt er seinerseits den Vertrag nicht, so können wir 25 % der Auftragssumme als Schadensersatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachweisbar abweichenden Schadens bleibt den Parteien vorbehalten.
- Wir haften für Mängel 1 Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen worden ist. X. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Gesellschaft (Düsseldorf).
XI. Schlussbestimmungen
- 1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- 2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform ist auch zur wirksamen Abbedingung der Schriftform erforderlich.
- 3. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Klausel soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der gewünschten Regelung am nächsten kommt.
Jeder fängt mal klein an - so wie wir. Aus einer gemeinsamen Vision haben wir zusammen Schritt für Schritt etwas Großes gemacht. Darauf sind wir stolz.